Die Prüfung der deutschen Rechtssprache
Stand: Januar 2012
Diese Prüfung legen vor allem diejenige ab, die sich als Dolmetscher beeidigen und als Übersetzer ermächtigen lassen möchten, weil sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache in einigen Bundesländern eine der Voraussetzungen für Beeidigung, Vereidigung und Ermächtigung sind. Beeidigte Dolmetscher dürfen dann für Gerichte, Polizei und andere Behörden arbeiten, und ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer und fermder Übersetzungen bestätigen - im allgemeinen Sprachgebrauch: "Übersetzungen beglaubigen".
Die bestandene Prüfung wird von allen Gerichten als Nachweis sicherer Kenntnisse der deutschen Rechtssprache anerkannt. Was das sprachliche Niveu der Prüfung betrifft, so sind die Deutschkenntnisse auf der Stufe C2 des Europäischen Referenzrahmens (die höchste Stufe) erforderlich. Im Zertifikat wird darauf hingewiesen, dass "dieser Abschluss ... der Kompetenzstufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CECR)" entspricht. Wichtig ist das vor allem für Übersetzer und Dolmetscher, die nicht Deutsch-Muttersprachler sind und somit Deutschkenntnisse auf dem Niveu C2 für ihre Beeidigung/Ermächtigung nachzuweisen haben.
Die Prüfung ist auch an sich eine gute Sache: man lernt die deutsche Gerichts- und Behördenterminologie anhand der dafür sehr gut geeigneten Literatur und hat am Ende ein Hochschulzertifikat in der Hand, was beim Kunden sicherlich gut ankommt. Die Kenntnisse juristischer Terminologie, die man erlangt, sind praxisorientiert und werden von Juristen und einem erfahrenen Übersetzer und Lektor geprüft. Auf diese Weise wird die entsprechende Qalität gesichert.
Der gesamte Ablauf sieht folgenderweise aus: man meldet sich zuerst bei ATICOM für die Prüfung an, dann bezahlt man sie. Danach bekommt man die benötigte Vorbereitungsliteratur. Wenn man sich einigermaßen mit dem Stoff auskennt, sollte man sich einen Termin aussuchen und sich explizit zu diesem Termin bei der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt anmelden. Es ist ganz wichtig, sich bei der Hochschule anzumelden, weil dann bekommt man nämlich zusätzliche Übungen und eine lange Abkürzungsliste vom Lektor Herrn Skrabal.
In den Prüfungsunterlagen steht, dass die Vorbereitungszeit 2 Monate beträgt, wobei man jeden Tag eine Stunde lernen sollte. Wenn man das so macht, ist die Prüfung auf jeden Fall zu schaffen. Dieses Tempo ist gut für Übersetzer und Dolmetscher geeignet, die meistens viel zu tun haben und die die Lernphase aufgrund von Aufträgen nicht anders einplanen können. Es gab aber schon immer welche, die sich erst zwei Wochen vor der Prüfung angemeldet, Tag und Nacht gelernt und bestanden haben. Dazu müsste man auch sagen, dass die Meisten die Prüfung bestehen.
Das Vorbereitungsmaterial, das man von ATICOM bekommt, besteht aus einem Buch zur Gerichts- und Behördenterminologie, zwei Bücher zur Einführung in das Fachgebiet Recht/Zivilprozessrecht und eine CD mit Rechtstexten (Urteile, Beschlüsse, Gesetze etc.).
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass es auch wirklich möglich ist, sich innerhalb relativ kurzer Zeit auf die Prüfung zu vorbereiten. ich habe z. B. Karteikarten geschrieben, die ich dann ein Paar mal durchgegangen bin. Wenn ich eine zusätzliche Klärung der Termini brauchte, habe ich hier nachgeschlagen (z. B. das Wort "Gericht") : http://www.bpb.de/wissen/4Q20J9,0,0,Gericht.html
Wikipedia war manchmal auch hilfreich.
Die eigentliche Prüfung besteht aus zwei Teilen, die einem kurzen Seminar folgen. Das Seminar fand bei uns (in Düsseldorf) am selben Tag, wie die Prüfung, statt und dauerte ca. 2 Stunden. Dieser Seminar ist absolut empfehlenswert und sollte nicht versäumt werden, denn da geht man mit Herrn Skrabal Fragen durch, die man möglicherweise in der Prüfung haben wird. Da sollte man aber über ein gutes Kurzzeitgedächtnis verfügen! Ich persönlich bekam einige Fragen, die wir im Seminar besprochen hatten, im mündlichen Teil aufgetischt.
Nach dem Seminar findet der schriftliche Teil der Prüfung statt. Dieser besteht aus 200 Fragen/Lückensätzen, die ungefähr so aufgebaut sind, wie die Übungen, die man von Herrn Skrabal bekommt. Außerdem muss man gerichtliche Abkürzungen ausschreiben. Sie stammen aber auch alle aus der Abkürzungsliste von Herrn Skrabal.
Im mündlichen Teil soll man ähnliche Lückensätze vervollständigen, kurze Terminologiefragen beantworten und Abkürzungen entschlüsseln. Ich bekam z. B. die Frage "Was versteht man unter sicheren Deutschkenntnissen?" Die Frage schien mir zu banal, um das zu bedeuten, was sie bedeutet, deshalb bekam ich Schwierigkeiten mit der Antwort und fragte zunächst, in welcher Hinsicht... Na ja, sichere Deutschkenntnisse sind halt sehr gute Deutschkenntnisse. Lassen Sie sich von den Fragen nicht irritieren! Herr Skrabal und Frau Becker sind nett und helfen einem gerne.
Obwohl ich die Prüfung hinter mir habe, verstehe ich immer noch nicht, wie man an die strafrechtliche Terminologie für die Prüfung kommt. Im Seminar vor der Prüfung nannte Herr Lektor einige Begriffe, die ich noch nie zuvor gehört oder gelesen hatte. Sie stammten alle aus dem Bereich Strafrecht und waren in der Vorbereitungsliteratur garantiert nicht drin... Die Prüfung ist jedenfalls bestanden, aber diese Frage bleibt für mich offen.
Lilia Vinnikova
Übersetzerin für Russisch, M.A.
Die eigentliche Prüfung besteht aus zwei Teilen, die einem kurzen Seminar folgen. Das Seminar fand bei uns (in Düsseldorf) am selben Tag, wie die Prüfung, statt und dauerte ca. 2 Stunden. Dieser Seminar ist absolut empfehlenswert und sollte nicht versäumt werden, denn da geht man mit Herrn Skrabal Fragen durch, die man möglicherweise in der Prüfung haben wird. Da sollte man aber über ein gutes Kurzzeitgedächtnis verfügen! Ich persönlich bekam einige Fragen, die wir im Seminar besprochen hatten, im mündlichen Teil aufgetischt.
Nach dem Seminar findet der schriftliche Teil der Prüfung statt. Dieser besteht aus 200 Fragen/Lückensätzen, die ungefähr so aufgebaut sind, wie die Übungen, die man von Herrn Skrabal bekommt. Außerdem muss man gerichtliche Abkürzungen ausschreiben. Sie stammen aber auch alle aus der Abkürzungsliste von Herrn Skrabal.
Im mündlichen Teil soll man ähnliche Lückensätze vervollständigen, kurze Terminologiefragen beantworten und Abkürzungen entschlüsseln. Ich bekam z. B. die Frage "Was versteht man unter sicheren Deutschkenntnissen?" Die Frage schien mir zu banal, um das zu bedeuten, was sie bedeutet, deshalb bekam ich Schwierigkeiten mit der Antwort und fragte zunächst, in welcher Hinsicht... Na ja, sichere Deutschkenntnisse sind halt sehr gute Deutschkenntnisse. Lassen Sie sich von den Fragen nicht irritieren! Herr Skrabal und Frau Becker sind nett und helfen einem gerne.
Obwohl ich die Prüfung hinter mir habe, verstehe ich immer noch nicht, wie man an die strafrechtliche Terminologie für die Prüfung kommt. Im Seminar vor der Prüfung nannte Herr Lektor einige Begriffe, die ich noch nie zuvor gehört oder gelesen hatte. Sie stammten alle aus dem Bereich Strafrecht und waren in der Vorbereitungsliteratur garantiert nicht drin... Die Prüfung ist jedenfalls bestanden, aber diese Frage bleibt für mich offen.
Lilia Vinnikova
Übersetzerin für Russisch, M.A.
www.lilia-vinnikova.de
Übersetzung Russisch, Übersetzerin Deutsch-Russisch, Wirtschaft, Recht, Marketing, Medizin, Russisch Münster
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